ich bin mir nicht sicher, ob das Thema nun hierher zu den Reifengeschichten
oder eher zum TÜV-Zeugs gehört. Also, wenn die Thematik um Reifenbindung
usw. nicht interessiert, der kann ja hier aufhören zu lesen

Ich bin vor Kurzem beim örtlichen TÜV vorstellig gewesen, weil ich einen
Reifentyp von Metzeler (Lasertec) leider auf die schnelle nirgends besorgen
konnte und somit mien Septemberausflug nach Österreich auf der Kippe
stand.
Auf Anraten des TÜVlers habe ich mir einen Reifen von Metzeler gekauft und
montiert, der vom Profil dem Lasertec nahe kommt, nämlich den ME 550.
Der Prüfer hat sich das dann angeschaut und mir daraufhin felgenden Eintrag
in den Fzg-Brief eingetragen:
*Ziff.20 bis 23: Reifen nur v. einem Herst. zul.
Als begründung hat er mir gesagt, dass bei älteren Maschinen die Hersteller
teilweise keine Freigaben mehr ausstellen, weil es ja auch sehr kostenintensiv
ist. Er sieht keine Probleme bei Maschinen, welche nicht erheblich schneller als
200 km/h laufen. Ich sollte halt drauf achten, dass der vordere mit dem hinteren
Reifen harmoniert.
Ich kann gerne den Fzg-Schein mit der entsprechenden Eintragung bei Bedarf
per EMail verschicken. Bitte eine EMail an meinen privaten Account.
Grüße aus dem TÜV-freizügigen Bayern
Roland B.