100wasser schrieb:
>
Der_Fuchs schrieb:
> >
> > Nun hab ich aber eine Frage: Wird der TÜV meine Bastelkonstruktion
> > bemängeln?
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> Meinem Prüfer interessiert nur ob das Licht geht und das es nicht blendet!
> Es steht ja nicht in den Papieren das du mit Bilux fahren musst....behaupte ich jetzt mal so.
In den Papieren vielleicht nicht, aber es steht gern auf den Scheinwerfern. Die haben für das jeweilige Leuchtmittel die Zulassung. Diese kann dadurch erlöschen.
Aber in der Regel ist es so, wie Franz schrieb. Solange es nicht blendet, ist das meist ok. Xenon-Einsätze in Halogen-Lampen werden gelegentlich nicht so gern gesehen, da für Xenon eine automatische Höhenverstellung und Reinigungsanlage vorgeschrieben ist.
Wenn der Prüfer meckert, kannst Du immer noch mit dem Sicherheitsgewinn argumentieren, dass Du nun die Strasse erkennen kannst.
[edit] wobei die Stromkabel nicht so wirklich für die Zulassung relevant sind. [/edit]
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Glückauf
Ralf
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Und er so: "mimimimi"
Und ich so: *facepalm*, *plonk*
Mehr Kawumm!