Garantieverlust durch Eigeninspektion?

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Purzel
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Garantieverlust durch Eigeninspektion?

Beitrag von Purzel » 03.05.2004 12:37

Hallo Friends,

im Zusammenhang mit dem Thema "Synchronisieren der Einspritzanlage" bei der 900er kam das Thema hoch, dass man Gefahr läuft, seinen Garantieanspruch zu verlieren, wenn man die Inspektionen selbst macht.

Meiner Meinung ist die Lage so, dass man nicht automatisch seinen Garantieanspruch verliert, wenn man die Inspektionen selbst macht. Allerdings kann es vermutlich Probleme geben, (so steht es auch irgendwo in der Betriebsanleitung), wenn der Schaden in Zusammenhang mit einer vermeintlich nicht ausgeführten Inspektion steht.
Die Frage ist hier natürlich am Ende die Beweispflicht.
Muss ich beweisen, dass der Schaden nicht auf die selbst gemachte Inspektion zurückzuführen ist, oder muss Yamaha beweisen, das der Schaden darauf zurückzuführen ist.
Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrung gesammelt? Würde mich interessieren.
Gruß
Helmut

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Garantieverlust durch Eigeninspektion?

Beitrag von Dehnus » 03.05.2004 13:24

Hallo Helmut,

wahrscheinlich kommt es schon auf den Einzelfall an. Ich kann mir allerdings schon vorstellen, dass z.B. bei einem Motorschaden die von Yamaha sich quer stellen, wenn du das Öl selber gewechselt hast. Schliesslich wissen die dann ja nicht, ob du auch das Richtige eingefüllt hast.
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Garantieverlust durch Eigeninspektion?

Beitrag von Urmel » 03.05.2004 13:31

Das "neue" Gewährleistungsrecht besagt:

Gewerbliche Verkäufer müssen 24 Monate Gewährleistung auf Sachmängel... geben.

Die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer. Danach ist der Käufer beweispflichtig, dass der Mangel schon beim Kauf bestand!

In den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, daß der Mangel schon bei der Übernahme bestand.



Immer schön aufrecht bleiben

Andreas
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Garantieverlust durch Eigeninspektion?

Beitrag von tdmschurli » 03.05.2004 14:02

Hallo TDM-Fan's!

So wie's in der Betriebsanleitung steht ist es ja nicht unbedingt zwingend das eine Werkstätte das Service macht, nur dort wo Spezialkenntnisse und Werkzeuge notwendig sind wollen sie das eher nicht.

Beim Eintreten eines Garantiefalles ist es jedenfalls von Vorteil ein Serviceheft mit allen notwendigen Stempeln zu haben. Wenn man aber gut im Argumentieren und Diskutieren ist , braucht man auch das nicht - ich hatte bei meinem Yamaha Rollerchen (den ich übrigens mit heutigen Tage durch einen X9-500 ersetzt habe) einen Garantiefall (Steuerkette übergesprungen, Spanner + Ventile im A...) und nicht alle Stempel vollständig. Noch dazu einen Bearbeiter der nicht auf Garantie eingehen wollte. Es kostete mich einige Telefonate ihn zu überzeugen. Ich machte dabei die Erfahrung, das eine ordentliche Dokumentation des Fahrzeuglebens (sprich wann wurde was getauscht, ersetzt, usw) und ein vollständiges Kilometerbuch sehr hilfreich sind beim Argumentieren. Bei mir im speziellen ging's auch um den Zeitpunkt des Garantiefalles (10 Tage vor Ablauf - Meldung durch die Werkstätte zu spät).

Den Argumenten des Händlers wo das Fahrzeug gekauft wurde in Punkto "im Garantiefall machen wir eh alles für dich.....!" würde ich nicht trauen - gerade der hat mich ziemlich im Regen stehen lassen und ich durfte mir alles selbst regeln.

Sämtliche Inspektionen an diesem Fahrzeug wurden von mir persönlich durchgeführt - außer Ölwechseln war nicht viel. So handhabte ich das auch bei meiner roten Sinus-4TX; dort hatte ich aber mit meiner Hauswerkstätte das Abkommen die Stempel zu bekommen, weil ich dort natürlich auch alle Teile eingekauft habe. Außerdem wußte der Chef von meinen handwerklichen Qualitäten.

Langer Rede kurzer Sinn: Alle Inspektionen brav in der Ws machen lassen ist zwar nett, der Brieftasche aber abträglich - im Garantiefall hilft's ein wenig - rausreden (speziell bei gröberen Schäden) wolln sie sich immer.

Wenn was eindeutig auf ein Versagen eines Bauteiles zurückzuführen ist, dann achen die Generalvertretungen meistens eh keinen großen Wind um die Sache und erledigen das. Die Eigeninitiative und das persönliche Gespräch wird euch so oder so nicht erspart bleiben

Grüße aus Wien von
Georg aus Wien :O
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Garantieverlust durch Eigeninspektion?

Beitrag von ilwise » 03.05.2004 14:04

Hoppla, hallo langsam.....
Der Garantieanspruch gilt grundsätzlich nur, sofern ALLE vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen nach dessen Vorgaben durchgeführt und protokolliert wurden. Ausnahme ist u.U. eine längere Auslandstour mit mehr als 10 tkm, wenn man einen Ölwechsel macht (machen lässt!!! und die Rechnung als Beleg vorweisen kann). Da man zwar grob nach den Wartungsanweisungen fast alle Arbeiten selbst erledigen könnte, wird der Hersteller den Garantieanspruch nur akzeptieren, wenn der "wohlgesonnene Händler außerhalb der Legalität" seinen Senf dazu gibt. Nur den Händler möchte ich sehen, der nach postmoderner Verkaufsstrategie - erst mal Rabatt raushandeln und dann verschwinden - ohne den Verdienst der Inspektionen für nix und wieder nix auch noch seinen Kopf hinhält.
Hier noch mein aktueller Beitrag allerdings nicht im Motorradbereich sondern mit Wohnmobilen: Getriebe komplett defekt (nach 14 tkm) durch nachweislich vom Werk nicht angebrachter Verschlussstopfen (Serienfehler!) hat sich das Öl ins Freie verdünnisiert. Garantieanspruch abgelehnt, da die Übergabeinspektion nicht ordnungsgemäß protokolliert wurde (Ölwechsel wurde nicht eingetragen!!) und die Fa. inzwischen pleite gegangen war. Gesamtkosten ca. 4000 €, der Händler, der den Kulanzanspruch eingereicht und reguliert hat, wurde mit ca. 500 € zur Kasse gebeten, mich hat der Spaß ca. 2200 € gekostet, der Rest wurde kulanterweise vom Hersteller übernommen.
Soviel dazu. Zumindest in den ersten 2 Jahren ist es nicht sonderlich ratsam selbst Hand anzulegen und im folgenden Jahr auch nicht wirklich, denn da besteht bei vollständigen Inspektionen immer ein gewisser Anspruch auf Kulanz.
Rainer
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Garantieverlust durch Eigeninspektion?

Beitrag von OliS » 03.05.2004 16:47

H.Löle,
wie ja jeder weiß, gehört zur Ware eine Bedienungsanleitung.
Ich meine mich entsinnen zu können, dass in den Handbüchern eine Liste ist/war, was wann "Inspektioniert" werden muß und irgendwo san anderer Stelle stand ggf. immer ein Satz" dann und hier und wenn überhaupt, ziehen Sie ihren Händler zu Rate" (Sinngemäß). Wenn also im Handbuch steht, zum wechseln des Öls diese Schraube drehen und Jene verbiegen und du machst das, zu den von Yamaha angegebenen Intervallen, hast du nichts falsch gemacht, vorausgesetzt du nimmst das vorgeschriebene Öl und original E-Teile.
Wenn Sie schreiben, dass die Wartung durch einen Händler zu geschehen hat, dann ist es klar, dass der Benutzer der Ware nicht angewiesen wird, die Wartung selbst durchzuführen. Hier bist du dann der gelackmeierte.

Ich meine, viele der kleinen Arbeiten wären im Handbuch erklärt und damit wirst du als Benutzer angewiesen, sie zu machen. Also gehen Sie davon aus, dass du das machen sollst.

Diese Sichtweise ist durchgängig in anderen Normen zu anderen Geräten wie ein roter Faden vorhanden. Weist du einen Benutzer zur Wartung an, muß es so erklärt sein, dass er es auch machen kann. Geht es mit der Anleitung schief, ist die Ware mangelhaft, da die Anleitung ein Teil der Ware ist. Also müßte man folglich auch nicht für die Schäden, welche durch eine mangelhafte Anleitung entstehen , aufkommen.

Näheres erläutert Dir Dein Rechtsanwalt.


Gruß
Oliver

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Garantieverlust durch Eigeninspektion?

Beitrag von wetterauer » 03.05.2004 17:05

Hallo!

Also einfacher ist es mit Sicherheit mit den Stempeln. Hab ich am Auto gemerkt.
Ich hab das Jahr Extra-Garantie noch mitgekauft und werde in dieser Zeit auch schön einmal im Jahr in die Werkstatt gehen. Da fühl ich mich persönlich halt sicherer, auch wenn das nicht jeden Ärger ausschliesst.

Ciao aus der Wetterau!
Andreas
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