Hallo Friends,
im Zusammenhang mit dem Thema "Synchronisieren der Einspritzanlage" bei der 900er kam das Thema hoch, dass man Gefahr läuft, seinen Garantieanspruch zu verlieren, wenn man die Inspektionen selbst macht.
Meiner Meinung ist die Lage so, dass man nicht automatisch seinen Garantieanspruch verliert, wenn man die Inspektionen selbst macht. Allerdings kann es vermutlich Probleme geben, (so steht es auch irgendwo in der Betriebsanleitung), wenn der Schaden in Zusammenhang mit einer vermeintlich nicht ausgeführten Inspektion steht.
Die Frage ist hier natürlich am Ende die Beweispflicht.
Muss ich beweisen, dass der Schaden nicht auf die selbst gemachte Inspektion zurückzuführen ist, oder muss Yamaha beweisen, das der Schaden darauf zurückzuführen ist.
Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrung gesammelt? Würde mich interessieren.
Gruß
Helmut
(G)rasen am Neckar