Ändern der Übersetzung

Motor, Getriebe, Auspuff, Ventile, Kupplung, Dynojet & Co ...

Moderator: Überholi

alphawolf
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Beitrag von alphawolf » 02.12.2013 21:17

Hallo Leute
Wer von euch hat seine original Übersetzung geändert und wie sind die Erfahrungswerte?Fahre eine 98er TDM mit der Übersetzung 17/42 und möchte auf 16/42 wechseln.Das 16er Ritzel habe ich mir bei kedo bestellt.Ich fahre oft mit Sozia und hätte gerne im mittleren Drehzahlbereich mehr Durchzug.Mit Geardata hab ich mir schon mal die theor.Werte angesehen,sollte passen.Wie sind so die prak.Erfahrungswerte.....?( ?( und wie verhält es sich mit dem Tüv...gibt da wiedersprüchliche Meinungen zum eintragen lassen oder nicht .Wer weiss es genau?( ?(

seawos
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Beitrag von seawos » 03.12.2013 07:10

Hallo.
Das hatte ich mal bei meiner gemacht.
Ist sehr zu empfehlen.
Viele enge Kurven kann man mit dem Zweiten fahren,
ist auch positiv auf die Lastwechsel.
Vmax und Verbrauch nicht auffällig, Beschleunigung und Durchzug
schon.
Fazit: Ausführung. Sofort.
Achja, Eintragung und blabla hab ich mir gespart.
Off topic: Es gab eine 78PS Umrüstung für die 4TX.
Da kann man Versicherung sparen....sind zwei Ringe in den Krümmern
die man natürlich einbauen muss, bzw nicht ausbauen darf sonst
ist es Betrug! :angry:
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Beitrag von 100wasser » 03.12.2013 07:45

Meine hat mit der kurzen Übersetzung sogar eine bedeutend höhere Endgeschwindigkeit.

......mach es, es gibt keine echten Nachteile !! Original ist die Übersetzung einfach zu lang 8)



Gruß
Franz


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Beitrag von D.M.7.0 » 03.12.2013 08:46

seawos schrieb:
> Achja, Eintragung und blabla hab ich mir gespart.

Moint,
Eine Änderung der Übersetzung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!
..und auch wenn jetzt viele meinen ich wäre eine Spassbremse und die Ritzelzahl zählt eh niemand wirklich nach, gehe ich persönlich immer von dem schlimmsten Fall aus:
man hatte einen Unfall, verschuldet oder unverschuldet und die Versicherung, welche Seite auch immer schickt einen wirklich pfiffigen Gutachter raus, dann bekommt man keinen Cent.
Mein Appell-lasst es.
Oder wenn ihr es tut, schreibt wenigstens nicht darüber.
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Beitrag von Kruemel » 03.12.2013 10:37

Moins!

Irgendwer hier aus dem Forum hatte das Thema mal mit nem Tüvler diskutiert, das Ergebnis war, das eine Änderung der Endgeschwindigkeit in einem Rahmen von bis zu soundsoviel Prozent tolerabel sei ...

Ich habs nur bruchstückhaft im Holzkopp, vielleicht hat das jemand noch präziser auf dem Schirm?

Grüßle

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Beitrag von Archy » 03.12.2013 13:02

hab hier noch paar Infos gefunden

http://tdm-forum.net/viewtopic.php?t=7173&start=8


und hier

http://tdm-forum.net/viewtopic.php?t=21525

und hier

jos schrieb:
> Hier gibt es mein
> Excel
> Sheet
um das eine und andere zu berechenen.
> _____________________________________________________
> So lange es noch Benzin gibt, fahre ich 3VD.

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Beitrag von 100wasser » 03.12.2013 13:22

Darth_MIKE schrieb:
> Oder wenn ihr es tut, schreibt wenigstens nicht darüber.

He Mike.....du bist ja ein kleiner Erbsenzähler;) ...hätte ich nicht gedacht :))

Ich bin kein Verkehrsexperte (also, ich mein die Sache mit den Autos :smokin: ;D )

Aaaaber ,erlischt denn die BE überhaut ?

Ich hab mal Gegoogelt :
Laut § 19 Abs. 2 und 3 StVZO muss mindestens eine der 3 Kriterien erfüllt sein .

Es muß:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.


Außerdem bin ich der Meinung das sowas wirklich keiner kontrolliert .
Und da es bei einem eventuellen Unfall nicht ursächlich dazu beigetragen haben kann, wird es auch bei einem eventuellen Unfallgutachten keine Probleme geben.



Gruß
Franz


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Beitrag von tdm-thone » 03.12.2013 13:40

Hi :smokin:

@Mike
netter und guter Appell, aber beim Unfall nehmen auch Gutachter, in der Regel, immer das Datenblatt... ;)


Glück Auf
der vermeintliche Lieblingsforumsharzer thone, es kann nur einen geben!!!
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Beitrag von D.M.7.0 » 03.12.2013 13:49

mahlzeit Franz,
ich bin auf sicher kein Erbsenzähler, ich sehe das halt nur so: alles was Spass macht, muss auch irgendwie gesetzeskonform sein.
Es gibt nur ein richtig oder falsch und ein erlaubt oder unerlaubt.
Vieleicht liegt es ja an meiner Erziehung, schmerzhaft-autoritär, das ich so heute denke, oder auch daran das ich selbst schon viel miterlebt habe.
100wasser schrieb:
> Ich hab mal Gegoogelt :
> Laut § 19 Abs. 2 und 3 StVZO muss mindestens eine der 3 Kriterien erfüllt sein .
> 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
> 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
> 3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
ich habe auch mal eben gegoogelt:
Wichtiger Hinweis: Eine Änderung der Sekundärübersetzung - die Primärübersetzung spielt sich zwischen Kurbel- und Getriebeeingangswelle ab - ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.
Quelle:http://www.motorradonline.de/lexikon/kette-aendern-der-uebersetzung/41254
> Außerdem bin ich der Meinung das sowas wirklich keiner kontrolliert .
> Und da es bei einem eventuellen Unfall nicht ursächlich dazu beigetragen haben kann, wird es auch
> bei einem eventuellen Unfallgutachten keine Probleme geben.
man weiß vorher nie wie dumm manche Sachen im Leben vorkommen.
Mit einer veränderten Übersetzung, möchte ich jedenfalls nicht, dass mir mal ein Kind vors Krad läuft oder ähnlich.

Achja, die Rennleitung ist nicht so doof wie manche glauben, das nur nochmal dazu, aber letztenendlich muß jeder selbst wissen was er macht und dafür auch die Verantwortung übernehmen.
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Beitrag von seawos » 03.12.2013 14:04

Ich hatte sowieso den Auspuff UND die Bedüsung UND den Luftfilter geändert.
Bin somit sowieso ein Outlaw und gehöre auf den Scheiterhaufen.
Macht was Ihr wollt.
Wenns soweit ist muss sich jeder selbst verantworten.
Also hört doch mal auf mit dem preussischen Zeigefingergetue!



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Beitrag von Kruemel » 03.12.2013 14:04

Mike hat schon recht ...

Ob etwas Sinn macht, oder nicht - in dem Moment, wo die Originalkonfiguration geändert wird, und die Teile keine ABE oder ähnliche Unbedenklichkeitsbescheinigung haben
- erlischt die Betriebserlaubnis ...
- sofern nicht eingetragen ...

Obs nun ein schwarz lackiertes Blinkerglas ist, oder der angebohrte Luftfilter oder ein Flachschieber oder fehlende aber eingetragende Drosselung, zu kleine Spiegelgläser, die Bohrung im Auspuff, der fehlende DB-eater; die Schweißstelle um das wieder hinzudödeln, was der Vorgänger am Auspuff versaut hat, whatever ...
"Wer suchet der findet" ....

Spätestens die Versicherung kennt da Humor - die findens nämlich luschtig, wenn sie nicht zahlen brauchen - und das werden sie, wenn irgend möglich, vermeiden ...
Die denken digital - "ja oder nein"
- und die zahlen auch digital ....

Bomms ...

Und wenn wir jetzt mal in uns gehen ...
Gibts hier irgendwen, der noch ein dahingehend unbedenkliches Fahzeug hat?

Im Grunde bewegt sich hier ein großer Teil der Leute - mich inkl. - auf dünnem Eis, in der Hoffnung, es merkt keiner ...
Die Frage ist, wie blöd es kommen muss, damit jemand richtig in die Tiefe geht und meintwegen die Vergaserbedüsung erforscht ...
Auch, wenn die den Spritverbrauch otimiert und die Umwelt schont ...
Hat damit zwangsläufig Einfluss auf die Leistung, weicht ab von der für das Modell erteilten BE:
"passt - passt nicht" ...

Mike - hat - Recht.

Leider ....

Grüßle

Reinhard

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Beitrag von Yamaha-Men » 03.12.2013 17:34

ich hab meine Übersetzung nach dem Einbau eines 4 TX Getriebes von 16/43 auf 17/43 gewechselt
Grund hierfür war das sie beim starken Beschleunigen vorne zu leicht wurde und bei knapp über 200 Km/h im roten Bereich war

Grüße aus dem Kurvenparadies
Michael
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Beitrag von 100wasser » 03.12.2013 18:01

Darth_MIKE schrieb:
> , ich sehe das halt nur so: alles was Spass macht, muss auch
> irgendwie gesetzeskonform sein.

Natürlich ist es richtig was du da schreibst .:)
Ich sehe das (mit zunehmenden Alter) aber eher locker.
Man muss ja nicht unbedingt wichtige Gesetze brechen aber wenn die nötige Einsicht fehlt kann es durchaus mal reizvoll sein sie ein wenig zu dehnen.
Und oft kommt dann der Satz " ja, wenn aber mal was passiert " !!
Da mach ich mir, ehrlich gesagt, nicht viele Gedanke .....was soll schon passieren?
Das Leben hat mir schon oft gezeigt das man es nicht berechnen kann .
Gerade die Probleme die mir im Vorfeld viele Sorgen bereitet haben sind am Ende gar nicht eingetreten ......und die echten Schicksalsschläge brachen über mich herein ohne das ich mir im Vorfeld je Sorgen darüber gemacht hätte.

Vereinfacht ausgedrückt : et kütt wie et kütt 8)

;)
Gruß
Franz


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Beitrag von alphawolf » 03.12.2013 20:51

Hallo Leute
Danke schon mal an alle für die Tipps und Erfahrungswerte:look: Ich habe das Ritzel bestellt und werde es auch einbauen:D mit dem testen wirds erstmal nix weil Moped steht winterfertig auf seinem Platz und wartet auf den Frühling.Ich arbeite in der Nähe vom Tüv Rheinland in Bad Kreuznach gerade mal einen Steinwurf entfernt.Ich werde mal die Tage hinspazieren und mal nachfragen was die Herren so sagen :look: Ich werde es dann hier posten:look: Noch was am Rande....im Fahrzeugschein steht bei mir nichts von der Übersetzung drin......

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Beitrag von Überholi » 03.12.2013 20:57

soweit ich das noch weiß sind bis 8% Veränderung im zulässigen Bereich.

wenn die Tacho anzeige sich dabei ändert (bei ein paar 900er versionen die den Geber an der Ritzelwelle dran haben) dann muss diese angepasst werden wenn es weniger anzeigen würde...
´s war da Erich
[i]"Ehren-Schwoaba-Biergartler auf Lebenszeit"



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[f1]Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung. (Jean Jacques Rousseau) [/f1]

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Beitrag von Greg_N » 03.12.2013 22:28

Kruemel schrieb:

> Ob etwas Sinn macht, oder nicht - in dem Moment, wo die
> Originalkonfiguration geändert wird, und die Teile keine ABE oder
> ähnliche Unbedenklichkeitsbescheinigung haben
> - erlischt die Betriebserlaubnis ...
> - sofern nicht eingetragen ...

Obwohl obiges immer wieder behauptet wird, es stimmt nicht ganz. Es gibt eine Unzahl von Änderungen, die nicht BE-relevant sind. Franz hat's bereits zitiert, die BE erlischt (vereinfacht gesagt) nur dann, wenn 1. der Fahrzeugtyp geändert wird (z. B. wenn du aus einem Mofa ein Motorrad machst), 2. wenn der Umbau verkehrsgefährdender als das Original ist, 3. Wenn der Bock lauter wird oder stinkender.

> Obs nun ein schwarz lackiertes Blinkerglas ist, oder der angebohrte
> Luftfilter oder ein Flachschieber oder fehlende aber eingetragende
> Drosselung, zu kleine Spiegelgläser, die Bohrung im Auspuff, der
> fehlende DB-eater; die Schweißstelle um das wieder hinzudödeln, was
> der Vorgänger am Auspuff versaut hat, whatever ...

OK, für viele dieser Beispiele erlöscht die BE tatsächlich. Aaaber...

> Spätestens die Versicherung kennt da Humor - die findens nämlich
> luschtig, wenn sie nicht zahlen brauchen - und das werden sie, wenn
> irgend möglich, vermeiden ...

Nicht ganz richtig. Die Versicherung zahlt erst mal den Schaden am Unfallgegner. Ohne wenn und aber. Hinterher kann sie Dich gegebenenfalls in Regress nehmen - sie müsste Dich dazu verklagen. Und jetzt kommts: Sie muss in dem Prozess beweisen, dass die BE-widrige Änderung den Unfall verursacht hat. Wenn zum Beispiel dein Unfall nix mit Abbiegen oder Überholen zu tun hat, dann ist auch das schwarz lackierte Blinkerglas nicht relevant. Wenn der Unfall bei Tempo 70 passierte, dann ist die gesteigerte Spitzenleistung vor keinem Gericht ausreichend, dich in Regress zu nehmen. Und ganz unwahrscheinlich ist, dass erhöhte Abgas- und Geräuschwerte als Unfallgrund herhalten können.

Nun, bei geänderter Übersetzung sind natürlich durchaus Fälle denkbar, wo du den Regress-Prozess verlierst. Oder auch nicht.

> Auch, wenn die den Spritverbrauch otimiert und die Umwelt schont ...
> Hat damit zwangsläufig Einfluss auf die Leistung, weicht ab von der
> für das Modell erteilten BE:

Nicht die Abweichung begründet den Regress, sondern die Abweichung als beweisbare Unfallursache.

So, und dann ist der Regress auch noch auf 5000 Euro bregrenzt. Auch wenn der Schaden am Unfallgegner eine Million beträgt, du zahlst wegen deinem geänderten Ritzel - wenn es denn die beweisbare Unfallursache ist - maximal 5000 Euro.

Ich glaube, für 5000 Euro Streitwert wird keine Versicherung ihren Kunden verklagen, der Imageschaden wäre das denen nicht wert.



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Beitrag von Überholi » 03.12.2013 22:36

das war auch irgendwo im Hinterkopf.

der fuzzi der ohne führerschein gefahren ist (Daniel Küblböck) der musste auch nur die 5000 berappen.


´s war da Erich
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Zuletzt geändert von Überholi am 03.12.2013 22:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Kruemel » 03.12.2013 22:43

...und schon sind wir weiter ...

Na bitte ...
Obwohl, 5000 Eurodollar ...
- da müsste ich nen Jahr von trocken Brot leben, und mit dem Rad zur Arbeit fahren ...
Heizen fällt aus, und geduscht wird kalt ...


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Beitrag von D.M.7.0 » 03.12.2013 22:49

Überholi schrieb:
> soweit ich das noch weiß sind bis 8% Veränderung im zulässigen
> Bereich.
servus Erich,
in Bezug auf das Abgasverhalten gibt es eine Grenze von 8%.
Das hiesse wenn sich die Übersetzung um mehr als 8 % ändert ist eine erneute Abgasprüfung nach dem jeweils geltendem Messverfahren notwendig, eben durch die Änderung des anderen Ritzels.
Ein weiteres Kriterium ist das Geräuschverhalten, dieses wird wohl auch überprüft werden müssen.
wie Franz oben bereits getextet hat:
Nach § 19(2) StVZO erlischt die Betriebserlaubnis wenn: das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird..
Kurze Übersetzung = Höhere Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit.
Wird nun die Übersetzung kürzer ist auch das Beschleunigungsvermögen größer und damit steigt das Fahrgeräusch. Der Grenzwert liegt soweit ich das weiß bei 80 dB bei Fahrzeugen über 175 ccm. Dieser Wert wird mit der verkürzten Übersetztung nicht mehr eingehalten werden können.
Somit ist dieser Tatbestand wohl erfüllt, oder sehe ich das falsch?
Greg_N schrieb:
> Ich glaube, für 5000 Euro Streitwert wird keine Versicherung ihren Kunden verklagen, der
> Imageschaden wäre das denen nicht wert.
stimmt, aber es kommt auch vor das Personen bei Unfällen versterben, oder verkrüppeln, dann bekommt das ganze einen ganz anderen Charakter! Die Versicherungen unterscheiden dann zwischen materiellen und immateriellen Schäden, da geht es dann ans eingemachte.
Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz.
aber ich weiß worauf Du abzielst, war ja im Knipstuning-Thread schon von Dir genauso vorgebracht.

Man möge mir aber meine Spitzfindigkeit hier verzeihen, der HSV hat heute gewonnen und ich komme gerade vom Weihnachtsmarkt heim...etwas angeglüht.. !:)
(natürlich mit dem Bus gefahren) :teufel:

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Zuletzt geändert von D.M.7.0 am 03.12.2013 23:06, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Greg_N » 03.12.2013 23:09

Darth_MIKE schrieb:

> stimmt, aber es kommt auch vor das Personen bei Unfällen versterben,
> oder verkrüppeln, dann bekommt das ganze einen ganz anderen Charakter!

Was Dein Gewissen betrifft, ja. Was die Rechtslage und den Regress betrifft, nein.

> Die Versicherungen unterscheiden dann zwischen materiellen
> und immateriellen Schäden, da geht es dann ans eingemachte.
> Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz.

Nicht ganz richtig. Die Haftpflicht zahlt ohne wenn und aber, und der Regress ist beschränkt auf 5000-Euro. Alles wie oben erläutert.

Oder redest du von der eigenen (Teil)-kasko? Ja, die zahlt tatsächlich nichts, wen die BE erloschen ist.

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Zuletzt geändert von Greg_N am 03.12.2013 23:44, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitrag von seawos » 04.12.2013 07:15

Betrunken darf man aber auch nicht Bus fahren.
Wenn der bremst, und Du, lieber Mike, umfällst,
dann wird Dir die Versicherung nichts zahlen.
Sauf lieber mal daheim im Bett.
Ist sicherer!

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Beitrag von Archy » 04.12.2013 10:25

Die Übersetzung 16/42 statt 17/42 brächte eine Änderung um 6 %, so dass die für das Abgasverhalten kritischen 8% Übersetzungs-Änderung nicht berührt würden!
Alles im [mark=green]Grünen[/mark] !

PS: je nach Bj haben die 850er:
16/44 3VD
17/42 4TX bis 98
16/43 4TX ab 99

wenn du also den "falschen" Kettensatz für die 4TX bestellst hast du schon 8% abweichung 8o

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Beitrag von 100wasser » 04.12.2013 17:08

Ein, für mich, sehr interessanter und informativer Fred !

.....Dank an alle Beteiligten :)





Gruß
Franz


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[f1](Beer Drinker and Hell Raiser )[/f1]


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[red][f1]"Treibt die Kühe nach Süden" (John Wayne)[/f1][/red]
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D.M.7.0
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Beitrag von D.M.7.0 » 04.12.2013 21:36

100wasser schrieb:
> Ein, für mich, sehr interessanter und informativer Fred !
>
Hallo,
gefällt mir auch der Fred.
Bin sogar diesmal ohne eine Beleidigung davongekommen.
Ich versuche im Forum nur über Dinge mit zu diskutieren, von denen ich zumindest denke etwas mitreden zu können.
Aus dem meisten andern Kram halte ich mich lieber raus.
Wir hatten im BMW Forum vor längerem ebenfalls sehr sachlich genau über diese Thematik auch schon rum debattiert, da ging der Fred sogar über 16 Seiten.
Für meine BMW gibt es z.B. auch ein Ritzel, da ist es ein 19er sprich ebenso 1 Zahn weniger:
PBR Tuning Ritzel für BMW F 800 R F800R 800R bei Ebäh
der Hersteller gibt da auf der Seite den folgenden Hinweis für den Verkauf an:
Bitte beachten Sie daß bei einer Änderung der original Übersetzung die Betriebserlaubnis erlischt.
Auch wenn Archy grünes Licht für die TX gibt oder Yamaha überhaupt, denke ich man braucht wenigstens ein Teile Gutachten, wenn man es denn legal fahren will.
so viel noch von mir zum Schluss dazu,
ich denke mal Alphawolf wird demnächst noch mal Aufschluss dazu geben können, was die Sache bei ihm vor Ort eingebracht hat.

schönen Abend allerseits;
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Gruss aus dem Norden
M i k e
F800R
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once upon a time...

Ewok
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Beitrag von Ewok » 04.12.2013 22:45

Im falle eines Falles käme dann aber noch die Trachtentruppe auf einen zu mit so scherzen wie "fahren ohne Betriebserlaubnis". Keine Ahnung mit welchen Summen das dann noch zu Buche schlägt, aber das droht einem dann leider auch immer - auch wenn man gerade keinen Unfall gebaut hat. :D

Hat jemand Erfahrung welche Summen da im Raum stehen wenn die Polizei das wirklich durchzieht und eine Anzeige schreibt?

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