Kruemel schrieb:
> Ob etwas Sinn macht, oder nicht - in dem Moment, wo die
> Originalkonfiguration geändert wird, und die Teile keine ABE oder
> ähnliche Unbedenklichkeitsbescheinigung haben
> - erlischt die Betriebserlaubnis ...
> - sofern nicht eingetragen ...
Obwohl obiges immer wieder behauptet wird, es stimmt nicht ganz. Es gibt eine Unzahl von Änderungen, die nicht BE-relevant sind. Franz hat's bereits zitiert, die BE erlischt (vereinfacht gesagt) nur dann, wenn 1. der Fahrzeugtyp geändert wird (z. B. wenn du aus einem Mofa ein Motorrad machst), 2. wenn der Umbau verkehrsgefährdender als das Original ist, 3. Wenn der Bock lauter wird oder stinkender.
> Obs nun ein schwarz lackiertes Blinkerglas ist, oder der angebohrte
> Luftfilter oder ein Flachschieber oder fehlende aber eingetragende
> Drosselung, zu kleine Spiegelgläser, die Bohrung im Auspuff, der
> fehlende DB-eater; die Schweißstelle um das wieder hinzudödeln, was
> der Vorgänger am Auspuff versaut hat, whatever ...
OK, für viele dieser Beispiele erlöscht die BE tatsächlich. Aaaber...
> Spätestens die Versicherung kennt da Humor - die findens nämlich
> luschtig, wenn sie nicht zahlen brauchen - und das werden sie, wenn
> irgend möglich, vermeiden ...
Nicht ganz richtig. Die Versicherung zahlt erst mal den Schaden am Unfallgegner. Ohne wenn und aber. Hinterher kann sie Dich gegebenenfalls in Regress nehmen - sie müsste Dich dazu verklagen. Und jetzt kommts: Sie muss in dem Prozess beweisen, dass die BE-widrige Änderung den Unfall
verursacht hat. Wenn zum Beispiel dein Unfall nix mit Abbiegen oder Überholen zu tun hat, dann ist auch das schwarz lackierte Blinkerglas nicht relevant. Wenn der Unfall bei Tempo 70 passierte, dann ist die gesteigerte Spitzenleistung vor keinem Gericht ausreichend, dich in Regress zu nehmen. Und ganz unwahrscheinlich ist, dass erhöhte Abgas- und Geräuschwerte als Unfallgrund herhalten können.
Nun, bei geänderter Übersetzung sind natürlich durchaus Fälle denkbar, wo du den Regress-Prozess verlierst. Oder auch nicht.
> Auch, wenn die den Spritverbrauch otimiert und die Umwelt schont ...
> Hat damit zwangsläufig Einfluss auf die Leistung, weicht ab von der
> für das Modell erteilten BE:
Nicht die Abweichung begründet den Regress, sondern die Abweichung als beweisbare Unfallursache.
So, und dann ist der Regress auch noch auf 5000 Euro bregrenzt. Auch wenn der Schaden am Unfallgegner eine Million beträgt, du zahlst wegen deinem geänderten Ritzel - wenn es denn die beweisbare Unfallursache ist - maximal 5000 Euro.
Ich glaube, für 5000 Euro Streitwert wird keine Versicherung ihren Kunden verklagen, der Imageschaden wäre das denen nicht wert.
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Gregor mit dem Motorrad auf Reisen
http://hothaus.de/greg-tour