Hi,
frankdietmar schrieb:
> Sorry Lars, aber man muß doch mal die Kirche im Dorf lassen, oder ? -
> Eine schriftliche ABE für das richtige Modell.
Das heißt was? Dass Du sie anbauen darfst. Die Geräuschgrenzwerte in den Fahrzeugpapieren hebt die ABE nicht auf. Und wenn sie zu laut gemessen wird, ist Fahrer und/oder Halter dran, egal was in der ABE steht.
> Super Sound und nach Kontrolle als "LEGAL" getestet, ( o.K. knapp über der
> Grenze trotz db-Eater), aber es gibt sogar bei Beamten soetwas wie "Toleranz".
Eine gewisse Toleranz ist ja sogar vorgesehen (soweit ich weiß), aber es soll schon einige Töpfe gegeben haben, die nach einiger Zeit deutlich "durchlässiger" geworden sind. Ohne Manipulation des Besitzers! Nixdestotrotz ist der Halter verantwortlich, die Lärmwerte einzuhalten. Notfalls muss er den Topf eben nachstopfen.
Mir persönlich ist es relativ egal, was der einzelne Moppedtreiber an sein Gefáhrt dranschaubt. Leider ist der Lärm neben den Unfallzahlen ein Hauptargument, warum immer wieder an interessanten Strecken nach Sperrungen gerufen wird. Ich behaupte nicht, dass das immer fundiert ist, aber das Argument kommt halt oft.
Und DIESE Konsequenz ist mir dann nicht mehr egal, Dir sicher auch nicht. Von daher bevorzuge ich es, den Lärmprotestlern ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Mein ursprünglicher Ansatz in diesem Thread war nur, ein Missverständnis aufzuklären: Dass eine ABE kein Freifahrtschein für eine Auspuffanlage ist, wenn die Werte dann doch nicht zu den Papieren passen.
Ciaole,
Lars
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'00er 4TX mit 80Mm
GUS#42
TDMF#8