Hi Lutz,
kummi hat geschrieben: ↑20.12.2024 13:52
Es macht doch technisch auch keinen Sinn, diese beiden "Zuleitungs-"Rohre abzunehmen bzw. zu typisieren. Sie dämpfen keinen Schall und reinigen
Streng genommen ist durch das Interferenz-Ror ein Eingriff in Verbrennung, Lärm, Abgaswerte und Leistung vorhanden.
Und ja, das ist spitzfindig, wie auch die Forderung, dass ein schnöder Krümmer ohne weitere Funktion trotzdem eine ABE braucht.
Doch mal anderes gefragt: Warum weisen alle Zubehörhändler darauf hin, dass diese für uns relevanten Krümmer KEINE ABE haben, die im selben Atemzug angepriesenen Endtöpfe jedoch schon? Wenn diese nicht erforderlich sei, braucht auch keiner drauf hinweisen.
Daher finde ich meine obige Schilderung schon zutreffend, der Krümmer ist Teil der Abgasanlage und bedarf einer Zulassung, weil die Abgasanlage halt als komplette Einheit für die Lärm- Abgas- und Leistungswerte des Motors relevant ist.
Es ist ja auch verboten, die Brülltüte durch Zuhilfenahme von Auspuffwolle ein wenig leiser zu bekommen,. Da hatte ich mich schon mehrmals mit den Graukitteln drüber unterhalten. Den Gedanken konnten alle befürworten, warnten mich aber davor, weil ich dann Hand an die Auspuffanlage gelegt hätte und diese somit nicht mehr der Zulassung entspricht.
Ja klar ist das alles sehr allgemein gehalten und rational gesehen für die uns betreffenden Krümmer auch Quatsch, doch es ist aufwändiger, da alles mit Ausnahmen zu beziffern.
Daher ist auch mein Krümmer ohne ABE und aus dem Zubehör, weil es in meinen Augen keinen Unterschied macht, ob Original oder illegal
Auch mich hat da bisher niemand nach den Papieren gefragt. Und ich war das eine oder andere Mal schon in einer Kontrolle der Rennleitung, was die ganzen Ersatzteile angeht, wie Blinker, Bremsscheiben, Reifen, Auspuff usw...
Nebenbei habe ich eine LED-Rückleuchte ebenfalls ohne E-Kennzeichnung und auch das hat bisher niemanden interessiert, was aber nicht bedeutet, dass diese durch ein "Gewohnheitsrecht" nun erlaubt sei.
