Hallo Leute,
wie ihr seht, bin ich recht neu hier. Es könnte also gut sein, dass dieses Thema bereits ausreichend durch ist. Ich wollte trotzdem meine Erfahrungen zu obigem Thema bekannt geben. Vielleicht interessiert es einige ja doch noch.
Nach Auskunft des Mikuni Spezialisten bei Dynotec in Försheim bei Alzey ist die Ursache für den hohen Verbrauch, das Konstanfahrruckeln und die starken Lastwechselreaktionen der TDM in der fetten Vergaserabstimmung zu suchen. Die sogenannte "Schweizer Abstimmung" reduziert dieses Problem nur unzureichend. Zur gründlichern Lösung aller Probleme muss einerseits der Luftdurchsatz erhöht und andererseits die Düsenweite reduziert, das Gemisch also deutlich abgemagert werden.
Ich habe beides bei Dynotec machen lassen und bin mit dem Ergebnis voll zufrieden. Die Lastwechselreaktionen sind deutlich geringer, das Konstantfahrruckeln ist weg und der Verbrauch ist um fast 2 Liter geringer geworden. Die Drehmomentkurve und die Leistung waren danach unverändert (Messung auf Leistungsprüfstand vorher und nachher).
Es wurden folgende Änderungen durchgeführt:
1. Luftfilter durch K+N Luftfilter ersetzt
2. Luftzufuhr durch zusätzliche Öffnung in der Filterabdeckung erhöht
3. Düsenstöcke und Nadeln mit geringerem Durchsatz eingebaut
Der Einbausatz kann bei Dynotech geordert werden. Wer es nicht selbst machen will, kann es seinem Schrauber machen lassen oder direkt zu Dynotec fahren.
Es ist darauf zu achten, dass keine Edelstahlnadeln verwendet werden, da diese bei der speziellen Lage der Vergaser bei der TDM die Düsenstöcke in kürzester Zeit "aufbohren". Dies führt zu erheblichem Konstantfahrruckeln, qualmendem Auspuff und erheblichem Mehrverbrauch.
Die gleichen Erscheinungen hat man auch bei ungeändertem Vergaser, wenn die Düsennadeln ausgeschlagen sind. Dies kann bereits bei ca. 20 tkm beginnen.
Natürlich verliert man die Betriebserlaubnis durch diese Änderungen, aber das gilt auch für die Schweizer Abstimmung. Man muss das aber nicht zu eng sehen, da bei einem eventuellen Unfall die Versicherung nur von der Leistung befreit ist, wenn die Änderungen die zum Verlust der Betriebserlaubnis geführt haben, ursächlich für den Unfall waren. Dies ist bei ungeänderter Leistung m.E. kein Problem. Diese Auskunft stammt von einem befreundeten TÜV Prüfer und wurde von einer Schadenssachbearbeiterin einer großen deutschen Versicherung und unserem Vereinsanwalt bestätigt. Trotzdem kann ich natürlich keine Gewähr übernehmen.
Gruss, Alfred