Marving 2in2

Motor, Getriebe, Auspuff, Ventile, Kupplung, Dynojet & Co ...

Moderator: Überholi

mikele
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Marving 2in2

Beitragvon mikele » 23.10.2005 17:55

Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem und zwar mit dem EU, E1 oder E5 Stempel:
ist es tatsächlich wahr, dass ich mir so eine Marving mit dem entsprechenden EU-Stempel dranschrauben darf, ohen jegliche ABE, in der die Phonzahl, die Seriennúmmer des Auspuffs und der Fahrzeugtyp mit Bj drinstehen, alle ohne ABE in Papierform, das ich mitführen muss??
Wenn man in Deutschland aufgewachsen ist, nur sehr schwer zu glauben, und bei einer Kontrolle von unseren Gesetzeshütern hat man warscheinlich ein Problem, oder??
Ist schon mal jemand mit so einem Zubehörauspuff und EU-Stempel in eine Kontrolle bei den o.g. gekommen, oder beim TÜV vorgefahren??

Danke für die Beruhigenden Worte, dann könnte ich nämlich guten Gewissens kaufen, :look:

Grüße an alle

Mikele

Threaddoppel gelöscht! Lars
Zuletzt geändert von mikele am 24.10.2005 10:48, insgesamt 1-mal geändert.

Nonsens
Registriert: 05.05.2002 16:37

Marving 2in2

Beitragvon Nonsens » 23.10.2005 18:45

Hi Mikele,

Du kannst ihn ruhigen Gewissens kaufen, ich fahr seit über 2 Jahren mit dem Marving rum, und da war dann natürlich auch schon ein Tüv-Termin dabei, und es gab überhaupt keine Anmerkung, gar nix. Kurzer Blick des Prüfers auf die eingestanzte Nummer auf dem Auspuff und..... das war es :) .
Mit allgemeinen Verkehrskontrollen kann ich (glücklicherweise) nicht dienen, aber zu laut wird sie mit dem Marving auf keinen Fall.
Unglaublich, aber wahr, manche Dinge sind einfach.... erlaubt :))


--
Grüsse

Wimpelschlepper Stephan
_________________

1994´er ThreeWeeDee -- jetzt 41.000 km
Keine Umbauten, dafür Abbauten

http://www.knorps.de/TDM.htm

Ich fahr alle Strecken die länger sind als meine TDM :-)

mikele
Registriert: 17.09.2005 18:50

Marving 2in2

Beitragvon mikele » 23.10.2005 19:08

Hi Wimpelschlepper Stephan,

hab gerade unter "Erlaubt-Verboten" auch was von Forum-Mitglied Spiky gefunden, und zwar einen Auszug aus einem Schreiben des Bundes - Kraftfahrt- Amts, das besagt, dass der Erwerber von solchen Auspuffanlagen mit EG-Stempel keine schriftl. ABE bekommen muss, oder mitführen muss, sondern nur vom Verkäufer darauf hingewiesen werden muss an welches Moped der Auspuff oder anderes dran darf.
Ich bin positiv Übrrascht und Danke dir für deine Antwort, und wünsch dir noch einige schöne Mopedtage vor dem Winter :)

Gruß

Mikele


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