Beitragvon doubleM » 14.08.2003 20:25
Hallo,
ich kenn das noch von meiner XT 600. Wenn der zu laut ist, ist er weg. Da nützt keine ABE und keine Eintragung etwas!
In München nehmen sie Dir gleich das ganze Töfftöff für mehrere Wochen weg, bis der TÜV die Sache kontolliert hat. Die KTM eines Kumpels haben sie sogar mit original Auspuffanlage eingezogen, weil der Beamte meinte, die ist zu laut (da wurde vor Ort nicht gemessen, sondern es galt das Empfinden des Beamten als Grund genug). Er bekam dann zwar Recht und sein Moped zurück, aber 4 Wochen laufen und einen Haufen Ärger und Anwaltskosten sind unerwünschte Nebeneffekte.
Gruß Schlumpf
--
TDM 4 TX Bj 2001, 05/2003 Neu aus dem Schaufenster gekauft, in einem traumhaft schönen Blau
Hab ich noch vergessen: Das EG-ABE wird im Münchner Raum nur anerkannt, wenn die kleine Scheckkarte vorliegt ("a numma in topf schlogn ko a jeda" sagen da die Münchner Beamten gerne). Die Karte hilft aber auch nur, wenn einer der Beamten sowas schon mal gesehen hat. Berufliche Weiterbildung und Einführung in neue Gesetze wird in München scheinbar sehr vernachlässigt. Leider ist das so, auch wenn das Europäische Gericht das anders entschieden hat. In München gilt dieses Gesetzt scheinbar erst, wenn Dein Anwalt einen Brief schreibt. Ist das im Rest Deutschlands auch so?
Zuletzt geändert von
doubleM am 14.08.2003 20:44, insgesamt 2-mal geändert.