nach der gestrigen TÜV Abnahme habe ich mich mit LSL in Verbindung gesetzt,
da mir da Einiges unklar war.
gruß
HGG
Hallo LSL_Team
bzlg. eines Superbikelenkers A01aus dem Hause LSL habe ich mit dem TÜV ein Problem.
Bei der letzten TÜV-Abnahme beim Yamaha-Händler gab es keine Beanstandungen.
Bei der TÜV Stelle gestern fiel dem Angestellten auf, dass ich einen LSL Superbike Lenker A01montiert habe.
Ich musste 29.- Euro für eine Änderungsabnahme bezahlen, obwohl auf dem Lenker die KBA Nr. 90890
eingetragen ist und ich ein Teilegutachten 24TG0010-07_K1 vorlegte.
In diesem Teilegutachten ist auch meine TDM 850 4TX Bj. 1997 aufgeführt.
In der ABE allerdings, die ich beim Kauf des Lenkers erhielt, ist die TDM
wiederum nicht aufgeführt. Komisch oder gibt es für die TDM 850 keine ABE
oder ist die KBA Nr. bzw. das Teilegutachten das Gleiche?
Dann könnte ich die 29.- zurückfordern.... Es wäre super, wenn Sie mich da aufklären könnten
oder noch besser mir eine ABE zusenden würden, in der die TDM aufgeführt ist.
Besten Dank im Voraus für eine Antwort
Die Antwort von LSL:
...in ihrem Fall muß der Lenker tatsächlich eingetragen werden, da ihr Modell in der ABE nicht aufgeführt ist.
Es gibt große Unterschiede zwischen der ABE und dem Teilegutachten, für beide gilt aber der Modellauszug
und alles was nicht genau im Verwendungsbereich aufgeführt ist muß eingetragen werden.
Als die ABE erstellt wurde gabe es schon seit 10 Jahren ihr Fahrzeug (fast) nicht mehr und
aus diesem Grund wurde diese auch nicht mit gelistet

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