Beitragvon Otl » 07.09.2004 16:54
> Auserdem sollte es die Eintragung ja kein Problem sein, so lange ich
> eine bisher existierende TDM Übersetzung einbaue.
>
> Also z.b die der 3VD oder der frühen 4TX.
Hi Nemo,
ganz so einfach dürfte das denn auch wieder nicht sein, weil:
1. Yamaha hat die Getriebeabstufungen bei der TDM einige Male geändert:
3VD 1.Gang 2,846 2.Gang 1,850 3.Gang 1.318 4.Gang 1,074 5.Gang 0,900
4TX 1.Gang 2,846 2.Gang 1,850 3.Gang 1.429 4.Gang 1,174 5.Gang 1,037 ('96-'98)
4TX 1.Gang 2,643 2.Gang 1,947 3.Gang 1.500 4.Gang 1,174 5.Gang 0,964 (ab '99)
Im Zusammenhang mit der Sekundärübersetzung (Kette) ergibt sich daraus, dass deine 99er 4TX bereits die kürzeste Gesamtübersetzung hat (abgesehen vom 1.Gang)
2. Das Hauptargument, weshalb du keine kürzere Übersetzung einbauen darfst, ist das Fahrgeräusch, das dann natürlich ansteigt. Und hier wurden von Jahr zu Jahr die Grenzwerte gesenkt. Wenn du also auf einen peniblen Prüfer triffst, wird er eine Fahrgeräuschmessung machen wollen... ;(
Aber du wirst sicher irgendwo einen freundlich gesinnten Prüfer finden, der dir das auch so abnimmt.
Ob die Übersetzung der 3VD einen großen Unterschied macht, wag ich allerdings zu bezweifeln, der eine Zahn dürfte kaum spürbar sein. probier es lieber gleich mit 45er Blatt oder 15er Ritzel. (In beiden Fällen müsste die Original-Kettenlänge passen)
Gruß Otl
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Otl am 07.09.2004 16:56, insgesamt 1-mal geändert.